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Raum für Emotionen
 

"Jetzt red i" kommt nach Viechtach

"Jetzt red i" kommt nach Viechtach
Aufzeichnung am 19.3. in der Stadthalle Viechtach, Ausstrahlung am 7. April im Bayerischen Fernsehen.  

24-Stunden-Musikmarathon zu Gunsten der Erdbebenopfer

24-Stunden-Musikmarathon zu Gunsten der Erdbebenopfer
Samstag, 27./ Sonntag, 28. März. Erlös für die Kinderhilfe Haiti und Kindernothilfe in Chile. Veranstalter: Stadt Viechtach  

Waldbuckelwelten

Waldbuckelwelten
Fotoausstellung mit Günter Moser und Konrad Jäger. Vernissage 18. März, 19 Uhr, Altes Rathaus Viechtach.  

Queen Revival Show

Queen Revival Show
Viechtacher Musikopenair am 31. Juli 2010 am Stadtplatz Viechtach in Kooperation mit Kulturgipfel GmbH. Oster-Aktionspreise vom 15.3.-3.4.

Kulturmekka Viechtacher Land

Kulturmekka Viechtacher Land
Das Kulturprogramm 2010 steht! Alle Informationen rund um Kultur im Viechtacher Land erhalten Sie in der Tourist-Information Viechtach, Tel. 09942/1661.  

EldoRADo Viechtacher Land

EldoRADo Viechtacher Land
Top-Events 2010 mit Bayern Rundfahrt der Radprofis, Bayerisch-Böhmischen Radmarathon und erstem Mountainbike-Camp.  

Verkaufsoffener Sonntag

Verkaufsoffener Sonntag
28. März, ab 13 Uhr. Mit vielen tollen Aktionen in ganz Viechtach.  

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Das Wetter in Viechtach

Viechtach
Donnerstag, 11.03.2010

Schnee
Temperatur 1°C
Schnee
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11 km/h

News Viechtacher Land

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www.arberland-bayerischer-wald.de Zum Internetauftritt www.bayerischer-wald.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Kurbeitrag und Meldepflicht

Die angegebenen Übernachtungspreise sind exklusive Kurbeitrag/ Fremdenverkehrsbeitrag. Dieser wird von der Gemeinde für die Bereitstellung und Unterhaltung der Kur- und Freizeiteinrichtungen erhoben. Der Kurbeitrag/ Fremdenverkehrsbeitrag ist je Übernachtung an den Vermieter zu zahlen und beträgt:
Kurbeitrag Viechtach: Erwachsene 0,70 €, Kinder/ Jugendliche ab 6 Jahre 0,35 €, Kinder bis 6 Jahre frei
Kurbeitrag Kollnburg: Erwachsene 0,50 €/ Jugendliche ab 6 bis einschl. 16 Jahre 0,25 €, Kinder bis 6 Jahre frei
Fremdenverkehrsbeitrag Prackenbach: ab 12 Jahre 0,50 €, bis 12 Jahre frei
Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% (Grad der Erwerbsminderung) sind auf Antrag vermindert kurbeitragspflichtig.
Schwerbehinderte mit einer Behinderung von 100 % (GdB) sind mit einer Begleitperson vom Kurbetrag befreit.
Nach dem bayerischen Meldegesetz ist der Meldeschein, der beim Gastgeber erhältlich ist, am Tag der Ankunft auszufüllen und zu unterschreiben. Für Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder braucht nur ein gemeinsamer Meldeschein ausgefüllt werden. Auch für Reisegesellschaften mit mehr als zehn Personen genügt ein Meldeschein, der vom Reiseleiter auszufüllen ist.
Bitte verlangen Sie sofort nach Ausfüllen des amtlichen Meldeformulars die Ihnen zustehende BayerwaldCard, die Ihnen Vorteile in mehr als 300 Freizeiteinrichtungen, Geschäften und Restaurants im gesamten Bayerischen Wald bietet.

 

Klassifizierung

Die in diesem Verzeichnis mit den nachfolgenden Sternen *** gekennzeichneten Betriebe haben an einer freiwilligen Hotelklassifizierung nach nationalem Standard bzw. einer Privatzimmer- und Ferienwohnungsklassifizierung teilgenommen.

 

Freiwillige Hotelklassifizierung

(Grundlage: Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DeHoGa): Je nach Standard werden 1 bis 5 Sterne vergeben:

***** = Luxus
**** = First Class
*** = Komfort
** = Standard
* = Tourist

 

Freiwillige Privatzimmer- und Ferienwohnungsklassifizierung

(Grundlage: Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes e.V. DTV):

P*****/ F***** = Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich.
P****/ F**** = Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort.
P***/ F*** = Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort.
P**/ F** = Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort.
P*/ F* = Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort.

 

Rechte & Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Gemäß DeHoGa (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.):
1. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises
5a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Zimmer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

Reiserücktritt

Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten zu erfüllen haben. Tritt ein Gast einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dadurch ein Schaden, weil das Zimmer für den Zeitraum nicht weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast zu Schadenersatzleistung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Gast die Ursache für die Absage nicht verschuldet hat (z. B. Krankheit, Unfall o.ä.). Wir empfehlen Ihnen daher, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Den entsprechenden Versicherungsschein erhalten Sie auf Anfrage in den Tourist-Informationen.

 

Haftungsausschluss

Die Homepage des Tourismusverbandes Viechtacher Land dient lediglich der Absatzförderung und Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Ersteller des Prospekts abgeleitet werden.
Ein Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande, nicht zwischen Gast und Gemeinde. Die Gemeinde haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Weitergabe des Buchungswunsches, nicht jedoch für Leistungsmängel oder nicht eingehaltene Zusagen.